Teilnahmebedingungen

für das Koda-Camp 2024 in Asbach

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular. Anmeldeschluss ist der 25.03.2024. Besonderheiten, die für die Betreuung des Jugendlichen von Bedeutung sind, sind in der Anmeldung mitzuteilen (z. B. körperliche Einschränkungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Verhaltensauffälligkeiten o. ä.).

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 60 Jugendliche.

Die Anmeldung gilt als angenommen, sobald die Anmeldebestätigung und das Geld eingegangen ist. Die Veranstalter des Koda-Camps 2024 behalten sich vor, das Koda-Camp aus Mangel an Teilnehmer/innen (minimal 55 Jugendliche) bis zum 30.03.2024 abzusagen. Darüber hinaus kann das Koda-Camp aus nicht beeinflussbaren oder nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer/innen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten bestehen nicht.

Wir empfehlen Zugtickets erst ab dem 01.04.2024 zu buchen.

2. Bezahlung

Die Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 475€ (Ratenzahlung möglich) pro Person ist erst zwischen dem 01.04.2024 und 30.06.2024 auf folgendes Konto zu überweisen:

Empfänger: CODA d.a.ch. e.V.
IBAN: DE08 8306 5408 0005 2241 28
Bank: Deutsche Skatbank
BIC: GENODEF1SLR
Verwendungszweck
: Name des Jugendlichen – Koda-Camp 2024

Eine Zahlung nach dem 30.06.2024 ist leider nicht möglich!
Die Gesamtsumme muss bis zum 30.06.2024 auf das Konto eingegangen sein, auch bei Ratenzahlung!

3. An- und Abreise

Die Anreise muss am 29. Juli 2024 zwischen 14 Uhr bis 16:30 Uhr erfolgen. Treffpunkt ist das Haus Niedermühlen, Niedermühlen 4, 53567 Asbach. Für Jugendliche, die alleine anreisen, bitte den Bahnhof Hennef (Sieg) nutzen. Wir bieten, einen Abholservice für 25€ an. Abholzeiten ab Bahnhof Hennef sind 14 und 16 Uhr.

Die Abreise findet am 3. August 2024 ab 14 Uhr statt. Der Bus zum Bahnhof Hennef (Sieg) fährt jeweils um 14 und 15 Uhr los (Fahrtzeit ca. 40 min).

Es ist nicht möglich, dass Jugendliche einen oder mehrere Tage früher oder später an- bzw. abreisen.
Bitte planen Sie bei der Abholung der Jugendlichen etwas Zeit für ein kleines Abschlussprogramm ein.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt von der Teilnahme muss in schriftlicher Form per E-Mail (koda-camp@codadach.org) erfolgen und ist nur bis zum 25..03.2024 kostenfrei möglich. Für einen Rücktritt nach dem 25.03.2024 wird aufgrund der entstehenden Unkosten die volle Teilnahmegebühr vom Veranstalter einbehalten. Wird ein geeigneter Ersatzkandidat bzw. eine geeignete Ersatzkandidatin genannt, wird vom Veranstalter für den Rücktritt auch nach dem 25.03.2024 eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben.

Bei verspäteter Anreise oder Abbruch der Teilnahme ist keine Erstattung möglich.

Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.

5. Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug erfolgt eine erste bzw. zweite Zahlungserinnerung. Für eine zweite Zahlungserinnerung erheben wir eine Mahngebühr von 10 €.
Wird nach der zweiten Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang festgestellt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir die angemeldete Person von der Teilnahme am Koda-Camp ausschließen und uns für die fälligen Rücktrittsgebühren die Einschaltung eines Rechtsbeistandes vorbehalten.

6. Betreuung

Nach Absprache bekommen die Jugendlichen gelegentlich einige Stunden zur freien Verfügung, in denen sie sich ohne Aufsicht vom Camp entfernen dürfen. Sofern nichts Abweichendes vermerkt ist, besteht Einverständnis, dass ihr Kind auf eigene Gefahr an Bergwanderungen, der Fahrt in den Freizeitpark, am gemeinsamen Baden im Hallen- oder Freibad bzw. in Flüssen und Naturseen sowie weiteren körperlichen Aktivitäten teilnimmt.

7. Ausschluss vom Koda-Camp

Die Jugendlichen des Koda-Camps haben den Anordnungen der Betreuer/innen Folge zu leisten. Bei mehrmaligen groben Verstößen gegen die Anordnungen der Betreuer/innen bzw. bei körperlicher Gewaltanwendung sowie sexualisierte Taten oder Alkohol- bzw. Drogenkonsum können Kinder auf eigene Kosten nach Hause geschickt bzw. sofort abgeholt werden müssen. Das Betreuungspersonal entscheidet vor Ort ob die Polizei hier eingeschaltet werden muss.

8. Lebensmittelunverträglichkeiten

Aufgrund der erhöhten Unverträglichkeiten einzelner Jugendlicher ist es leider nicht mehr möglich gesonderte Kost von den Betreuern besorgen zu lassen.
Daher Bitten wir sie ihrem Jugendlichen die gesonderte Kost mitzugeben.
Lactose, Fructose und Gluten Unverträglichkeiten sind weiterhin möglich, wir bitten darum diese beim Teilnahmefragebogen zu erwähnen.