Teilnahmebedingungen
für das Koda-Camp 2025 in Asbach
1. Registrierung und Anmeldung
Die Registrierung erfolgt über das Anmeldeformular. Dein Kind ist verbindlich angemeldet, sobald die Anzahlung von 50€ innerhalb von 7 Tagen und die Teilnahmegebühr bis zum 31.03.2025 eingegangen ist.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 65 Jugendliche.
Das Koda-Camp 2025 kann aus Mangel an Teilnehmenden (minimal 55 Jugendliche) bis zum 30.05.2025 abgesagt werden.
Darüber hinaus kann das Koda-Camp aus nicht beeinflussbaren oder nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden. Daraus entstehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer/innen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten bestehen nicht.
Besonderheiten, die für die Betreuung des Jugendlichen von Bedeutung sind, sind in der Anmeldung mitzuteilen (z. B. körperliche Einschränkungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Verhaltensauffälligkeiten o. ä.).
2. Bezahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung müssen 50€ angezahlt werden. Sollte das nicht der Fall sein wird das Kind automatisch abgemeldet.
Die restliche Teilnahmegebühr in Höhe von 475€ (Ratenzahlung möglich) pro Person ist bis zum 31.03.2025 auf folgendes Konto zu überweisen:
Empfänger: CODA d.a.ch. e.V.
IBAN: DE08 8306 5408 0005 2241 28
Bank: Deutsche Skatbank
BIC: GENODEF1SLR
Verwendungszweck: Name des Jugendlichen – Koda-Camp 2025
Die Gesamtsumme muss bis zum 31.03.2025 auf das Konto eingegangen sein, auch bei Ratenzahlung!
Bei Kostenübernahme durch Ämter oder anderen Problemen bitte bescheid geben.
Sollte das Koda Camp 2025 wegen zu wenigen Teilnehmenden abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
3. An- und Abreise
Anreise: 04.08.2025 zwischen 14:00 und 16:30 Uhr.
Abreise: 09.08.2025 zwischen 13:00 und 14:00 Uhr.
Ort: Haus Niedermühlen, Niedermühlen 4, 53567 Asbach.
Für Jugendliche, die alleine mit dem Zug anreisen, wird ein kostenpflichtiger Shuttle-Service (25 €) vom Bahnhof Hennef (Sieg) angeboten:
Hinfahrt: Abholung am Bahnhof Hennef (Sieg) um 15:00 Uhr.
Rückfahrt: Abfahrt vom Camp zum Bahnhof Hennef (Sieg) um 13:00 Uhr (Fahrtzeit zum Bahnhof ca. 40 Min.).
Es ist nicht möglich, früher oder später anzureisen oder das Camp vorzeitig zu verlassen.
Wir empfehlen die Zugtickets erst ab dem 01.04.2025 zu buchen.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt ist aufgrund der entstehenden Unkosten nicht möglich. Wird ein geeigneter Ersatzkandidat bzw. eine geeignete Ersatzkandidatin genannt, wird vom Veranstalter die Anzahlung von 50€ einbehalten.
Bei verspäteter Anreise oder Abbruch der Teilnahme ist keine Erstattung möglich.
Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
5. Betreuung
Nach Absprache bekommen die Jugendlichen gelegentlich einige Stunden zur freien Verfügung, in denen sie sich ohne Aufsicht vom Camp entfernen dürfen. Sofern nichts Abweichendes vermerkt ist, besteht Einverständnis, dass ihr Kind auf eigene Gefahr an Bergwanderungen, der Fahrt in den Freizeitpark, am gemeinsamen Baden im Hallen- oder Freibad bzw. in Flüssen und Naturseen sowie weiteren körperlichen Aktivitäten teilnimmt.
6. Ausschluss vom Koda-Camp
Die Jugendlichen sind verpflichtet, den Anweisungen der Betreuer*innen Folge zu leisten.
Ein Ausschluss vom Camp kann erfolgen bei:
- wiederholten oder schweren Verstößen gegen die Camp-Regeln,
- körperlicher oder verbaler Gewalt,
- Drogen- oder Alkoholkonsum,
- sexuellen Übergriffen oder Belästigungen.
In einem solchen Fall kann der Veranstalter anordnen, dass das Kind von den Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten abgeholt wird. Sollte dies nicht möglich sein, werden weitere Maßnahmen (z. B. Kontaktaufnahme mit Behörden) geprüft.
7. Lebensmittelunverträglichkeiten
Aufgrund der erhöhten Unverträglichkeiten einzelner Jugendlicher ist es leider nicht mehr möglich gesonderte Kost von den Betreuern besorgen zu lassen.
Daher Bitten wir sie ihrem Jugendlichen die gesonderte Kost mitzugeben.
Lactose, Fructose und Gluten Unverträglichkeiten sind weiterhin möglich, wir bitten darum diese beim Teilnahmefragebogen zu erwähnen.
8. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für selbstverschuldete Unfälle oder den Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist verpflichtend und liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.